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Klaus Witzisk

Von der IHK Nord Westfalen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
für Wärme- und Feuchteschutz

Gutachtenart:
Gerichtsgutachten

Wann wird ein Gerichtsgutachten in Auftrag gegeben und vom wem?

Bei einem Gerichtsgutachten handelt es sich immer um ein vom Gericht in Auftrag gegebenes Gutachten. Verfügt das Gericht bei der Beantwortung einer Fachfrage nicht über ein eigenes ausreichendes Fachwissen, so kann es zur Beantwortung der Fachfrage einen Sachverständigen beauftragen.

Die zu beantwortenden Fragen ergeben sich aus dem Beweisbeschluss. Der Sachverständige unterstützt dabei das Gericht bei dem Entscheidungsprozess, ohne jedoch an der eigentlichen Entscheidung mitzuwirken.

Schiedsgutachten  Selbst. Beweisverfahren